als wir dies im Zusammenhang mit der Abgrenzung von solitär und sozial nach Bischoff (1927) getan hatten.
Michener stellt vier Kriterien auf:

  1. Kastenbildung und Arbeitsteilung zwischen adulten Weibchen.
  2. Adulte Tiere aus mindestens zwei Generationen leben zusammen.
  3. Mehrere Individuen betreiben gemeinsam Brutpflege.
  4. Fortgesetzte Fütterung der Brut.

Trifft keine der vier Aussagen zu, so ist die Lebensweise solitär. Können mindestens die ersten drei Aussagen bejaht werden, so handelt es sich um eine eusoziale Art. Wenn die drei ersten Aussagen unwahr sind, die letzte jedoch zutrifft, lebt die Species subsozial.
Die Abgrenzung der parasozialen Gruppen anhand der vier Kriterien erweist sich als problematisch. Innerhalb des parasozialen Types werden kommunale Gruppen, quasisoziale Gruppen und semisoziale Gruppen unterschieden. Hinsichtlich der quasisozialen und der semisozialen Gruppen könnte man vereinbaren: Ist von den drei ersten Aussagen mindestens eine wahr und mindestens eine unwahr, so lebt die untersuchte Art parasozial. Bei den kommunalen Gruppen jedoch trifft ebenso wie be den solitären Arten keine der vier Aussagen zu. Bei den Kommunalen Gruppen handelt es sich um Weibchengruppen, die in einem Nestraum zusammenleben, aber dort nur ihre eigenen Zellen anfertigen und versorgen. Michener (1974, S. 40) beschreibt die Lebensweise der kommunalen Gruppen wie folgt:

"A communal colony consists of a group of femals of the same generation using a single nest, each making, provisioning, and ovipositing in her own cells. Hence dissections of nest populations ordinarily show that all mature females have enlarged ovaries and have mated."

Die Definition der kommunalen Gruppen wird von Schmidt, G. H. (   S. 34) kritisiert:

"Vom soziologischen Blickpunkt aus ist diese Definition wenig klar. Wir finden unter dem Begriff 'kommunal' Arten eingereiht, die lediglich eine Gemeinschaft darstellen, die mitunter zur Aggregation neigt, als


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